Ein Haus zu bauen oder umfassend zu renovieren gehört zu den komplexesten und teuersten Projekten im Leben. Als Bauherr steht man dabei vor Herausforderungen, die weit über Designfragen hinausgehen: Bauvorschriften, Genehmigungen, die Koordination mehrerer Gewerke usw. Ein Architekt kann all diese Aufgaben strukturieren und begleiten. Er plant nicht nur den Raum effizient, sondern denkt auch an Energieeffizienz, die richtige Materialwahl und die Bedürfnisse aller Bewohner. So gelingt ein maßgeschneidertes Zuhause mit professioneller Handschrift.
Architekten sind Fachleute für die Planung von Bauwerken.
Bei ihrer Tätigkeit arbeiten Architekten mit Tragwerksplanern (Statikern), Bauphysikern, Innenarchitekten und Fachleuten anderer Richtungen zusammen. Gleichzeitig müssen sie auf die Wünsche und Bedürfnisse der Bauherren eingehen. Ihre Aufgabe besteht darin, Lösungen zu erarbeiten, die sowohl den technischen und gesetzlichen Anforderungen als auch den Vorgaben der Bauherren gerecht werden.
Wozu braucht man einen Architekten?
Bauvorhaben können natürlich nicht von Laien geplant werden, doch auch bei weniger anspruchsvollen Sanierungs- und Renovierungsvorhaben sollten Sie einen Architekten hinzuziehen. Dafür gibt es mehrere Gründe.
Kenntnis der Gesetzgebung
Der Bausektor unterliegt zahlreichen und komplexen Gesetzen und Vorschriften, die befolgt werden müssen. Dabei unterliegen viele Aspekte dem Landesrecht, wodurch sich Bauordnungen, Vorschriften und Genehmigungsverfahren zwischen den einzelnen Bundesländern und sogar zwischen Gemeinden deutlich unterscheiden können. Architekten sind als Fachleute mit den Landesbauordnungen (LBO) und diversen lokalen und Regelwerken vertraut. Sie erstellen genehmigungsfähige Planunterlagen und begleiten Bauherren sicher durch den gesamten Planungs- und Bauprozess.
Individualisierung
Jedes Projekt ist einzigartig. Bei seiner Arbeit berücksichtigt der Architekt alle Ihre Wünsche, Bedürfnisse und Vorstellungen und erarbeitet Lösungen, die perfekt auf Sie abgestimmt sind. Er stellt sicher, dass Ihr Zuhause an den Lebensstil aller Haushaltsmitglieder angepasst ist und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Grundstücksmöglichkeiten bestmöglich genutzt werden.
Zeit- und Geldersparnis
Ein erfahrener Architekt, der sich auch mit dem Vorentwurf und der Entwurfsplanung beschäftigt, kann Ihre Ideen viel besser zu einem konkreten Plan ausarbeiten, als Sie es selber tun könnten. Außerdem bringt er sein Fachwissen ein, dank dessen er Sie auf konzeptuelle Fehler und unpraktische Ideen hinweisen kann, die Sie als Laie zu spät bemerken würden. Dadurch werden Planungsfehler vermieden, die später den Wohnkomfort beeinträchtigen und kostspielige Umbauten und Ausbesserungen notwendig machen würden.
Der Architekt ist die Brücke zwischen Idee und Ausführung.
Energieeffiziente Lösungen
Architekten achten unter anderem darauf, die Energieeffizienz des Gebäudes zu maximieren, um so die Betriebskosten zu minimieren. Dazu gehört beispielsweise das Planen von Häusern nach dem Passivhausstandard. Passivhäuser zeichnen sich durch einen außerordentlich niedrigen Heizwärmebedarf aus, da die Wärme aus passiven Energiequellen gewonnen wird, sodass meistens kein Bedarf an einem aktiven Heizsystem besteht.
Bei der Planung sind unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen, wie etwa die Planung der Verteilung und Größe von Fenstern. Bei der Anordnung der Fenster ist natürlich die Raumnutzung ausschlaggebend. Räume wie Wohn- und Kinderzimmer benötigen viel Tageslicht und daher große Fenster, während andere Räume wie etwa das Badezimmer auch mit kleinen Fenstern auskommen können.
In einem Passivhaus müssen große Fensterflächen nach Süden ausgerichtet sein, damit das Haus auch im Winter durch solare Energiegewinne eine positive Energiebilanz erzielt. Dies hat Auswirkungen auf die Raumaufteilung, da Räume mit großen Fenstern im südlichen Gebäudeteil platziert werden müssen, während Räume mit kleinen Fenstern nach Norden gehören.
Sie fragen sich jetzt bestimmt, wie viel die Leistungen von Architekten kosten? Die Berechnung von Architektenhonoraren erfolgt in der Regel auf Basis der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Diese regelt die Vergütung für Planungsleistungen in den einzelnen Leistungsphasen (LPH), ist aber seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr verbindlich. Trotzdem dient die HOAI weiterhin als gängige Orientierung und der Basishonorarsatz (ehemaliger Mindestsatz) gilt als vereinbart, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die Leistungsphasen (LPH) beschreiben die einzelnen Planungsabschnitte der Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Es gibt neun Leistungsphasen: Grundlagenermittlung (LPH 1), Vorplanung (LPH 2), Entwurfsplanung (LPH 3), Genehmigungsplanung (LPH 4), Ausführungsplanung (LPH 5), Vorbereitung der Vergabe (LPH 6), Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7), Objektüberwachung (Bauüberwachung) (LPH 8) und Objektbetreuung und Dokumentation (LPH 19). In vielen Fällen buchen Bauherren ein Paket aus LPH 1 bis LPH 4, also von der Grundlagenermittlung bis zum Bauantrag.
Die Honorarzonen dienen dagegen zur Bewertung der Schwierigkeit der Planung im konkreten Vorhaben bewertet. Es gibt fünf Honorarzonen. Einfamilienhäuser werden üblicherweise der Honorarzone III (Durchschnittliche Planungsanforderungen) oder IV (Überdurchschnittliche Planungsanforderungen) zugeordnet. Die genaue Zuordnung hängt von der Komplexität der Planung und den spezifischen Anforderungen des Projekts ab. Faktoren, die die Zuordnung beeinflussen, sind unter anderem die Größe des Gebäudes, die architektonische Gestaltung, die verwendete Technik und die technischen Anforderungen.
Und wie hoch ist nun das Architektenhonorar in der Praxis? Beim Bau eines Einfamilienhauses mit 300.000 € anrechenbaren Kosten und Honorarzone III beträgt das Architektenhonorar je nach Vereinbarung ca. 30.000 € bis 45.000 € (netto). Hinzu kommen ggf. Nebenkosten (Fahrtkosten, Plankopien, Dokumentationen) und die gesetzliche Umsatzsteuer.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Stundenhonorare zu vereinbaren, die meist zwischen 90 und 180 €/Stunde betragen. Außerdem können auch Pauschalhonorare individuell verhandelt werden. Grundlage ist immer ein individueller Vertrag.
Werfen wir im Folgenden einen Blick darauf, wie viel einzelne Architektenleistungen sowie die Leistungen anderer Ziviltechniker kosten.
3D-Visualisierung
Bei der 3D-Visualisierung handelt es sich um eine Technik zur Erstellung dreidimensionaler Darstellungen von Objekten oder Oberflächen. Damit lassen sich dreidimensionale Bilder Ihres zukünftigen Zuhauses anfertigen, wobei durch die Veranschaulichung sowohl praktische als auch ästhetische Herausforderungen gelöst werden können. 3D-Modelle werden in der Phase der Entwurfsplanung verwendet, denn mithilfe eines 3D-Entwurfsplans kann sich der Bauherr sein zukünftiges Zuhause sehr viel besser vorstellen und ggf. frühzeitig erkennen, ob er irgendwelche Änderungen wünscht.
Der Einsatz von 3D-Modellen und Renderings (computergenerierte Bilder des vorgeschlagenen Entwurfs) verbessert die Kommunikation zwischen dem Architekten und dem Bauherrn, und hilft sicherzustellen, dass beide die gleichen Vorstellungen haben. Der Bauherr erhält einen realistischen Eindruck von seinem zukünftigen Zuhause, da er es im Voraus aus verschiedenen Blickwinkeln und Perspektiven betrachten kann. Mit einer Animation oder einem bewegten Modell können Gebäudeelemente, Grundriss, Abmessungen, Farben und Materialien genau dargestellt werden.
Wie viel kostet 3D-Visualisierung? Die Kosten einer 3D-Visualisierung hängen von der Qualität der Darstellung, der Anzahl der verschiedenen Ansichten und dem Auftragnehmer ab. Die Preise beginnen bei 600 bis 800 €/Bild. Schwierige 3D-Modelle sind natürlich teurer und können auch 3.000 €/Bild kosten.
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Energieausweis
Der Energieausweis ist durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben und muss bei Neubauten, größeren Renovierungen und beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie vorgelegt werden. Er dient der energetischen Bewertung eines Gebäudes und informiert über die Energieeffizienz eines Gebäudes und enthält Kennwerte wie den Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf und CO₂-Emissionen.
Der Energieausweis kann potenzielle Käufer und Mieter darüber aufklären, wie energieeffizient das Gebäude ist und wie viel Heizenergie sie benötigen werden.
Die Energieeffizienz wird in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) angegeben. Der Energieausweis enthält unter anderem folgende Angaben: Gebäudekenndaten, Baujahr, Energiebedarf oder -verbrauch, verwendete Energieträger, CO₂-Emissionen, energetische Qualität der Gebäudehülle sowie Empfehlungen zur Modernisierung. Der wichtigste Wert ist jedoch der spezifische Heizwärmebedarf (HWB), der in kWh/m²a angegeben wird. Die Gültigkeit des Ausweises beträgt 10 Jahre. Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden (z. B. Architekten, Bauingenieure oder spezialisierte Energieberater).
Man unterscheidet zwischen dem Energiebedarfsausweis (Bedarfsausweis) und dem Energieverbrauchsausweis (Verbrauchsausweis). Der Bedarfsausweis basiert auf einer Berechnung des theoretischen Energiebedarfs eines Gebäudes, während der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner über einen bestimmten Zeitraum (meist drei Jahre) berücksichtigt.
Die Erstellung des Bedarfsausweises ist aufwändiger und kostenintensiver als die eines Verbrauchsausweises, da eine detaillierte Analyse des Gebäudes erforderlich ist. Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen bei 350 bis 800 €. Der Verbrauchsausweis ist einfacher und schneller zu erstellen, da er auf vorhandenen Verbrauchsdaten basiert. Die Kosten belaufen sich auf 100 bis 300 €.
Es steht Ihnen nicht immer frei, ob Sie einen Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis in Auftrag geben. Für Neubauten und Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden und nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Für alle anderen Wohngebäude und Nichtwohngebäude besteht in der Regel Wahlfreiheit.
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Thermografie
Thermografie bzw. Wärmebildtechnik ermöglicht es, Informationen über die Temperatur an allen Punkten eines bestimmten Objekts zu erhalten. Es handelt sich um ein kontaktloses Messverfahren der Wärmestrahlung im infraroten Bereich des elektromagnetischen Spektrums, wobei eine Infrarot- oder Wärmebildkamera eingesetzt wird. Das Verfahren wird unter anderem auch bei der Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden angewandt, da es eine genaue Erfassung selbst kleinster Temperaturunterschiede in Wänden und anderen Gebäudeteilen ermöglicht.
Mit der Wärmebildkamera lässt sich herausfinden, wie gut ein Gebäude wärmegedämmt ist und wo sich eventuelle Wärmebrücken befinden.
Mithilfe von Thermografie ist es nicht nur möglich, die Qualität der Wärmedämmung und der Abdichtung von Flachdächern zu überprüfen, sondern auch festzustellen, ob und wo sich Wärmebrücken, Wandfeuchte oder Lecks an Wasser- und Abwasserleitungen befinden. Diese Technologie ermöglicht es, Probleme zu erkennen, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind.
Untersuchungen mit der Wärmebildkamera können beispielsweise vor dem Kauf einer Immobilie, während des Hausbaus oder bei der Sanierung eines Bestandsbaus durchgeführt werden. Überdies kann das Verfahren eingesetzt werden, um das Funktionieren von Elektrogeräten sowie Photovoltaikanlagen und Solarmodulen zu überprüfen.
Wie viel kostet Thermografie? Die Kosten einer Untersuchung mit der Wärmebildkamera hängen vor allem von der Anzahl der Wärmebilder, aber auch von der Gebäudegröße und dem Auftragnehmer ab. Die thermografische Untersuchung eines Einfamilienhauses kostet zwischen 200 und 500 €, manchmal auch etwas mehr. Bei sehr günstigen Angeboten am unteren Ende der Preisspanne ist der Leistungsumfang gering und es wird meist nur eine Außenthermografie ohne Innenthermografie durchgeführt. Um wirklich brauchbare Ergebnisse zu erhalten, sollten Sie also nicht nur auf den Preis achten.
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Statik (Tragwerksplanung)
Die Statik ist untrennbar mit der Architektur verbunden, da sie sich mit dem Tragwerk beschäftigt, das von grundlegender Bedeutung für die Standsicherheit eines jeden Bauwerks ist. Deshalb muss jeder Bauantrag auch eine statische Vorbemessung enthalten. Der Statiker oder Tragwerksplaner wirkt beim Bauverfahren von der Grundlagenermittlung über den Konstruktionsentwurf bis zur Ausführungsplanung und Herstellungsüberwachung mit. So wird beispielsweise auch die Gründungsart in Zusammenarbeit zwischen dem Architekten und dem Statiker bestimmt.
Die Entwürfe des Architekten müssen vom Statiker überprüft werden. Frühzeitige Abstimmung mit dem Statiker verhindert spätere Planungsänderungen und Nachträge während der Bauphase.
Statische Berechnungen stellen die Stabilität und Dauerhaftigkeit von Bauwerken sicher. In die Berechnungen müssen die Tragfähigkeit des Baugrunds, das Eigengewicht des Gebäudes, die vorhergesehenen Wind- und Schneelasten sowie andere Faktoren einfließen. Des Weiteren wirken Tragwerksplaner bei der Planung von Umbauten und Sanierungen sowie bei der Begutachtung von Bauschäden mit.
Wie viel kostet die statische Berechnung für einen Neubau? Die Preisspanne reicht von 2.000 bis 5.000 €, bei anspruchsvollen Projekten können die Kosten auf bis zu 10.000 € ansteigen.
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Leistungsverzeichnis und Baubeschreibung
Das Leistungsverzeichnis (LV) bildet zusammen mit der Baubeschreibung die Grundlage für die Angebotskalkulation. Das Leistungsverzeichnis ist nach Gewerken gegliedert (z. B. Rohbau, Dach, Fenster, Haustechnik, Innenausbau) und enthält eine detaillierte Aufstellung der auszuführenden Bauarbeiten mit Mengen, Qualitäten und Materialien. Die Baubeschreibung gibt zudem Auskunft über die Qualität und Ausstattung des Bauvorhabens (Heizungssystem, Sanitär- und Elektroausstattung, Boden- und Wandbeläge usw.). Zusammen dienen die beiden Dokumente der Klarheit und Vergleichbarkeit von Angeboten. Sie schützen vor Unklarheiten hinsichtlich der Leistungen sowie späteren Mehrkosten.
Architekten erstellen das Leistungsverzeichnis oft im Rahmen der Leistungsphase 6 der HOAI. Die Kosten dafür betragen mindestens 800 €. Ein vollständiges, gewerkeorientiertes Leistungsverzeichnis kostet zwischen 1.500 und 2.500 €. Bei Pauschalvereinbarungen sind diese Leistungen oft bereits im Honorar enthalten.
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Vermessung
Bevor mit dem Bau des Hauses begonnen wird und noch bevor der Architekt die Pläne und relevanten Unterlagen erstellt, benötigen Sie einen Geodäten bzw. öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI, ÖbV). Zum Bauantrag gehört nämlich auch ein amtlicher Lageplan (inkl. Grenzverläufe, Höhenlinien, Versorgungsleitungen), der durch ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro erstellt werden muss. Darüber hinaus werden auch andere Vermessungsleistungen wie Bauabsteckung, Grenzvermessung und Gebäudeeinmessung benötigt. Genaue Informationen dazu, welche Unterlagen erforderlich sind und ob Ihr Grundstück vollständig vermessen ist, erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Katasteramt.
Wie viel kosten Vermessungsleistungen? Die Kosten variieren je nach Region, Komplexität des Projekts und spezifischen Anforderungen. Die Erstellung eines Lageplans für den Bauantrag kostet zwischen 1.000 und 2.000 €, die Absteckung 600 bis 1.000 € und die Gebäudeeinmessung etwa 400 bis 800 €.
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Genehmigungsplanung (Bauantrag)
Der Bauantrag (früher auch Baugesuch) ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben und muss beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Die Einzelheiten des Bauantrags werden durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt, doch im Regelfall muss er folgende Unterlagen umfassen:
- Bauantragsformular
- Amtlicher Lageplan mit Flurstücken
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Baubeschreibung
- Berechnung der Wohnfläche und Bruttogrundfläche
- Stellplatznachweis (je nach Kommune)
- Standsicherheitsnachweis (je nach Bundesland vor oder nach Genehmigung)
- Wärmeschutznachweis gemäß GEG
Je nach Art des Bauvorhabens können zur Erteilung der Genehmigung von der Bauaufsichtsbehörde auch weitere Nachweise und Angaben gefordert werden. In etlichen Kommunen wird das Baugenehmigungsverfahren digital durchgeführt und viele Bundesländer haben bereits die digitale Bauakte eingeführt.
Die Bearbeitung des Bauantrags dauert bei einfachen Projekten meist 4 bis 8 Wochen, bei komplexen Projekten kann sie sich dagegen mehrere Monate hinziehen. Die behördlichen Gebühren für die Baugenehmigung belaufen sich üblicherweise auf 0,5 bis 1 % der Baukosten. Um Zeit zu sparen und sich im Vorfeld Klarheit über Genehmigungsfähigkeit zu verschaffen, können Sie vor Einreichung des Bauantrags einen Bauvorbescheid beantragen.
Gemäß HOAI liegt der Anteil der LPH 4 am Gesamthonorar bei 3 %. In der Praxis werden für die Genehmigungsplanung bei Einfamilienhäusern meist 1.000 bis 2.000 € berechnet.
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Ausführungsplan (Polierplan)
Nach Erhalt der Baugenehmigung werden die bestehenden Pläne zu einer baureifen Zeichnung aufgearbeitet, damit das Bauvorhaben umgesetzt werden kann. Dadurch entsteht der Ausführungsplan (auch Polierplan genannt), der den ausführenden Firmen einen sicheren Ablauf und dem Baustellenleiter (Polier) einen Überblick über die Baustelle ermöglichen soll.
Der Ausführungsplan dient als Grundlage zur Errichtung des Rohbaus.
Bei der Ausarbeitung des Ausführungsplans sind alle im Zuge der Bewilligung erteilten behördlichen Auflagen zu berücksichtigen. Darüber hinaus müssen Detailfragen mit den beteiligten Fachleuten für Haustechnik, Statik und andere Fachgebiete abgeklärt werden. Die wichtigsten Informationen, die im Ausführungsplan enthalten sein müssen, sind folgende: Bemaßungen, Angaben zu Durchbrüchen in Wänden und Decken, Tür- und Fenstergrößen sowie Materialangaben und Oberflächenqualitäten. Komplexe Bauteile werden in Detailplänen in größerem Maßstab erstellt (Treppenplan, Fensterdetails, Dachanschlüsse, Fassadenschnitt usw.).
Mit der Erstellung des Ausführungsplans ist die Hausplanung aber noch nicht abgeschlossen, denn nun kommt noch eine ganze Reihe von Fachplanern zum Zug: basierend auf dem Ausführungsplan erstellt der Statiker Schalungspläne, der Versorgungstechnik-Planer trägt die Installationen ein (Heizung, Lüftung, Sanitär - HLS), der Elektroplaner stellt seine Stromkreise dar usw.
Auf der Baustelle dient der Ausführungsplan dann als zentrale Arbeitsgrundlage. Er verschafft dem Polier bzw. Baustellenleiter einen umfassenden Überblick über die gesamte Baustelle, weshalb er oft auch als Polierplan bezeichnet wird. Für die ausführenden Handwerker bildet der Plan die Grundlage für einen strukturierten und sicheren Bauablauf. Jedes Gewerk orientiert sich an den darin enthaltenen Vorgaben, um eine präzise Umsetzung zu gewährleisten. Die ausführenden Firmen erstellen mit der Hilfe des Ausführungsplans ihre eigenen Werkpläne, die vom Architekten bzw. Planer unter Beteiligung des Bauherrn auf Übereinstimmung mit der Gesamtplanung überprüft und ggf. korrigiert werden.
Die Kosten für die Erstellung eines Ausführungsplans für ein Einfamilienhaus variieren je nach Größe und Schwierigkeitsgrad des Projekts. Der Anteil der LPH 5 am Gesamthonorar liegt gemäß HOAI bei 25 %. Bei der Planung von Einfamilienhäusern sind je nach Planungsaufwand Kosten von 6.000 bis 10.000 € üblich.
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Innenarchitektur
Wenn Sie keine klare Vorstellung davon haben, wie der Innenraum Ihres Zuhauses aussehen soll, oder nicht wissen, wie Sie Ihre Ideen zu Papier bringen sollen, können Sie damit Fachleute - Architekten oder Innenarchitekten - beauftragen.
Innenarchitekten oder Innendesigner helfen Ihnen dabei, den verfügbaren Raum optimal zu nutzen, was besonders in kleinen Wohnungen wichtig ist. Durch eine wohlüberlegte Organisation des Innenraums erhalten Sie einen für die alltägliche Nutzung praktischen Wohnraum, in dem auch genügend Stauraum vorhanden ist. Die Experten stellen Ihnen die neuesten Trends im Innendesign vor und helfen Ihnen dabei, den passenden Stil zu finden und diesen in Ihrem Wohnraum umzusetzen. Ob Landhausstil, Industriestil, Old-Money-Stil, Dopamin-Dekor oder Boho-Stil - mit einem Innenarchitekten an Ihrer Seite können Sie Ihre Einrichtung harmonisch gestalten und ihr eine persönliche Note verleihen.
Fachleute für Innendesign kennen auch unterschiedliche Tricks und Kniffe, wie Sie mit Farben und der Anordnung von Einrichtungsgegenständen einen Tunneleffekt in einem schmalen Raum vermeiden, einen gemütlichen Zelteffekt unter der Dachschräge schaffen, oder Räume optisch niedriger, höher, breiter, größer oder kleiner wirken lassen können.
Und wie viel berechnen Innenarchitekten für ihre Leistungen? Die Honorare von Innenarchitekten können auf unterschiedliche Weise berechnet werden: pro Stunde, pro Quadratmeter oder pro Raum. Die Stundensätze betragen 80 bis 160 €, die Kosten pro Quadratmeter beginnen bei etwa 30 € und die Pauschalpreise für die Raumgestaltung liegen je nach Aufwand bei 500 bis 4.000 € pro Raum.
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Gartengestaltung
Die Anlage und Pflege von öffentlichen und privaten Grünflächen wird als Garten- und Landschaftsbau (kurz GaLaBau) bezeichnet. Im privaten Bereich wird häufig der Begriff Gartengestaltung verwendet, mit dem nicht nur die Gestaltung des Gartens im engeren Sinne, sondern die Gestaltung der Hausumgebung bzw. des Grundstücks gemeint ist. Dazu gehören Grünflächen, befestigte Flächen, Pools und Wasserelemente, Beleuchtung, Beschattung sowie diverse andere Elemente wie Terrassen und Außenküchen.
Ganzheitliche Gartenplanung beinhaltet Pläne für die Bepflanzung, Beleuchtung und andere Gartenelemente.
Der Gartenarchitekt kann Ihnen dabei helfen, Ihren Garten in einem bestimmten Stil zu gestalten, beispielsweise als japanischen, französischen oder englischen Garten.
Wie viel kostet die Gartengestaltung durch einen Gartenarchitekten? Die Kosten hängen von dem Projektumfang, der Größe des Gartens und individuellen Anforderungen ab, wobei die Preisspanne von 400 bis 1.200 € reicht. Bei sehr großen Gärten kann die Planung auch teurer werden. Diese Kosten mögen hoch erscheinen, doch bedenken Sie, dass ein professioneller Gartenplan neben einem Bepflanzungs- und Beleuchtungsplan auch alle Anschlüsse und Auseinanderführungen für Entwässerung, Kanalisation, Schächte, Kanäle und dergleichen enthält.
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Fachartikel
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