Im Bereich

    Der richtige Vertrag: Ihr Schutz vor Zahlungsausfällen

    Ein Auftrag ist schnell angenommen, doch was passiert, wenn der Kunde später nicht zahlt? Ohne klare Vereinbarungen kann das teuer werden. Ein professioneller Vertrag schützt Sie vor solchen Situationen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten.
    Fachartikel
    vertragsunterschrift

    Solche Situationen kommen häufiger vor, als man denkt: Der Kunde sagt „Machen Sie einfach, wir regeln das später“. Doch später kommt oft nichts mehr. Ohne schriftliche Vereinbarung stehen Sie im Zweifel mit leeren Händen da. Ein schriftlicher Vertrag sorgt für Klarheit und Sicherheit, und zwar für beide Seiten. Vorab ist jedoch hervorzuheben, dass das Aufsetzen eines schriftlichen Vertrags nach Annahme des Angebots nicht bedeutet, dass Sie dem Auftraggeber misstrauen. Vielmehr zeigt es, dass Sie professionell arbeiten. Der Vertrag schützt den Kunden durch klare Regelungen und gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Leistung auch bezahlt wird.

    Warum ist es wichtig, einen Vertrag abzuschließen?

    Die meisten Handwerker klären Details mündlich, per Telefon oder direkt auf der Baustelle. Tatsächlich ist ein schriftlicher Vertrag rechtlich oft nicht zwingend erforderlich, da die Bestätigung des Angebots ausreicht, um einen gültigen Vertrag zu schließen, doch trotzdem ist ein schriftlicher Vertrag dringend zu empfehlen, denn er sorgt dafür, dass:

    • die Pflichten beider Seiten klar definiert sind;
    • Sie bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug abgesichert sind;
    • der Preis verbindlich schriftlich festgehalten ist;
    • im Streitfall ein rechtlicher Nachweis vorliegt.

    So erstellen Sie ein Dokument, das sowohl Ihre Nerven als auch Ihren Umsatz schützt.

    handwerker-rechnungen.png

    Die wichtigsten Vertragsbestandteile:

    1. Angaben zu den Vertragsparteien:

    Geben Sie Folgendes immer eindeutig an:

    • Name bzw. Firmenname des Kunden;
    • Anschrift;
    • Kontaktdaten;
    • Ihre eigenen Angaben

    2. Leistungsbeschreibung

    Seien Sie ruhig detailliert:

    • welche Leistungen Sie konkret ausführen (z. B. Parkettverlegung in einer 75 m2 großen Wohnung);
    • welche Materialien verwendet werden;
    • wie der Arbeitsablauf aussieht.

    Eine präzise Leistungsbeschreibung verhindert Missverständnisse und erleichtert den Nachweis, dass die Arbeiten vertragsgemäß ausgeführt wurden. Alles ist schwarz auf weiß dokumentiert.

    3. Ausführungsfristen

    Der Vertrag sollte auch Folgendes festlegen:

    • Beginn und geplantes Ende der Arbeiten;
    • ggf. Projektphasen (bei größeren Vorhaben);
    • Ausnahmen bei Verzögerungen (z. B. höhere Gewalt);
    • Konsequenzen bei Verzögerungen - sowohl auf Ihrer Seite als auch auf Kundenseite.

    Beispiel: Die Arbeiten beginnen am 27. April 2026 und enden am 27. Mai 2026. Bei Verzögerungen durch den Kunden verlängert sich die Ausführungsfrist proportional zur Verzögerung.

    Kunden wünschen sich verständlicherweise feste Termine. Allerdings hängt der Arbeitsablauf nicht immer allein vom Handwerker ab. Wenn beispielsweise die vom Kunden organisierte Materiallieferung am 20. Mai eintreffen sollte, sich aber um drei Wochen verzögert, können Sie ohne entsprechende Regelung unter Umständen in Schwierigkeiten geraten.

    handwerker-bauherr.png

    Tipp: Halten Sie im Vertrag fest, dass sich Fristen bei Lieferverzögerungen, ungünstigen Witterungsbedingungen oder ähnlichen Umständen verlängern. Außerdem sollte klar geregelt sein, dass die Frist erst mit Eingang der Anzahlung zu laufen beginnt.

    4. Preis und Zahlungsmodalitäten

    Das ist der für Sie wichtigste Teil:

    • Geben Sie den genauen Preis pro Stunde oder für das Gesamtprojekt an;
    • Definieren Sie, was im Preis enthalten ist;
    • Vereinbaren Sie eine Anzahlung (üblich sind etwa 30 %);
    • Legen Sie die Zahlungsweise fest;
    • Definieren Sie Zahlungsfristen.

    Beispiel: „Der Gesamtpreis beträgt 1.200 Euro, davon 30 % Anzahlung vor Arbeitsbeginn, der Rest nach Fertigstellung und Abnahme.“

    Es muss absolut klar sein, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Konflikte entstehen häufig durch Aussagen wie: „Ich dachte, das wäre auch im Preis inbegriffen.“ Wenn im Vertrag nur „Badsanierung“ steht, erwarten manche Kunden, dass auch der angrenzende Flur mitrenoviert wird.

    Tipp: Listen Sie sämtliche Leistungen exakt auf. Geben Sie z. B. bei Fliesenverlegung Quadratmeterzahl, Kleber, Mengen (falls Sie das Material stellen), Untergrundvorbereitung und Zuschnitt (ggf. Gehrungsschnitt) an. Alles, was nicht aufgeführt ist, gilt als Zusatzleistung und wird separat berechnet. Diese Transparenz reduziert die Wahrscheinlichkeit nachträglicher Forderungen.

    Für Handwerker gilt die Empfehlung, nicht ohne Anzahlung mit der Arbeit zu beginnen. Die Anzahlung deckt Materialkosten und erste Ausgaben. Bewährt hat sich eine Aufteilung in mehrere Zahlungsphasen, z. B.:

    • 30-40 % im Voraus;
    • 30 % während der Ausführung;
    • Restbetrag nach Fertigstellung (z. B. bei Abnahme).

    Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? Nehmen Sie eine Klausel zur Arbeitsunterbrechung auf: „Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung länger als 3 Werktage in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zum Zahlungsausgleich einzustellen.“ Es ist besser, drei Tage zu pausieren, als drei Wochen ohne Bezahlung weiterzuarbeiten.

    baustelle.png

    Doch wie lassen sich Mehrkosten in den Vertrag einbeziehen? Bei der Umsetzung des Auftrags entstehen häufig zusätzliche Kosten, etwa für unvorhergesehene Materialien oder Zusatzarbeiten. Geben Sie daher im Vertrag deutlich an:

    • wer diese Kosten trägt;
    • wann sie zu bezahlen sind.

    Passen Sie den Vertrag immer dem Projektumfang an. Größere Projekte erfordern detailliertere Regelungen.

    5. Haftung und Reklamationen

    Regeln Sie im Vertrag unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften folgende Punkte:

    • wer für Schäden oder Mängel verantwortlich ist;
    • wie Reklamationen abgewickelt werden;
    • Fristen zur Mängelanzeige;
    • was als Mangel gilt und was nicht.

    Beispiel: Reklamationen müssen innerhalb eines Monats nach Fertigstellung gemeldet werden.

    6. Vertragskündigung

    Der Vertrag sollte auch Kündigungsregelungen enthalten:

    • unter welchen Bedingungen gekündigt werden kann;
    • wie bis dahin erbrachte Leistungen abgerechnet werden;
    • unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich ist.

    Beispiel: Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen kann der Vertrag gekündigt werden; bereits erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet.

    Beispiel eines Vertrags (vereinfachte Darstellung):

    Werkvertrag

    Abgeschlossen am: 1. April 2026

    Zwischen:

    Auftragnehmer:

    Max Mustermann, Mustermann Bau GmbH
    USt-IdNr.: DE123456789
    Musterstraße 1, 10115 Berlin

    Auftraggeber:

    Hans Müller
    Beispielweg 10, 10117 Berlin

    1. Vertragsgegenstand

    Verlegung von keramischen Fliesen in einer Wohnung auf einer Fläche von 65 m2, inklusive Untergrundvorbereitung, Abdichtung sowie Verfugung, an der Adresse ____________________.

    2. Vertragsgrundlagen

    Es gelten:

    • Dieser Vertrag
    • BGB (§§ 631 ff.)
    • VOB/B - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

    3. Leistungsfrist

    Beginn der Arbeiten: 5. April 2026
    Voraussichtliche Fertigstellung: 25. April 2026

    Fristverlängerung bei Behinderung (§ 6 VOB/B analog).

    Bei Zahlungsverzug von mehr als 5 Werktagen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zur Begleichung der offenen Forderungen einzustellen.

    4. Vergütung und Zahlungsbedingungen:

    • Gesamtpreis: 8.800 EUR (inkl. MwSt.)
    • Vorauszahlung: 30 % - 2.640 EUR vor Arbeitsbeginn
    • Abschlagszahlung: 30 % - 2.640 EUR bei 50 % Leistungsfortschritt
    • Schlusszahlung: 40 % - 3.520 EUR nach Abnahme

    Zahlungsfrist: 10 Tage

    Materialkosten sind im Preis nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

    5. Sicherstellung

    Der Auftragnehmer kann eine Bauhandwerkersicherung (§ 650f BGB) verlangen.

    6. Vertragsstrafe

    Bei schuldhafter Verzögerung 0,3 % pro Werktag, max. 5 % der Auftragssumme.

    7. Zusatzleistungen

    Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vereinbart und verrechnet. Die Abrechnung erfolgt nach Regie oder vereinbarten Einheitspreisen.

    Die Kosten für nicht vorhersehbare Materialien oder Zusatzarbeiten, die während der Ausführung notwendig werden, sind vom Auftraggeber zu tragen.

    Diese sind binnen 3 Werktagen nach Rechnungslegung zu begleichen.

    Für Materialien, die vom Auftraggeber beigestellt werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung oder Haftung.

    8. Abnahme

    Die förmliche Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten. Eine fiktive Abnahme ist nach 12 Werktagen möglich (§ 640 BGB).

    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 631 ff. BGB.

    9. Gewährleistung

    Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß BGB 5 Jahre. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.

    10. Kündigung

    Eine Kündigung ist gemäß § 648 BGB jederzeit möglich. Der Vergütungsanspruch aufseiten des Auftragnehmers bleibt anteilig bestehen.

    11. Schlussbestimmungen

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

    Es gilt deutsches Recht.

    Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.

    Unterschrift Auftragnehmer: ______________________

    Unterschrift Auftraggeber: ______________________

    auftragnehmer-kunde-abmachung.jpg

    Typische Fehler in der Praxis

    Missverständnisse entstehen oft nicht nur durch fehlende Schriftform, sondern durch ungenaue Verträge.

    Häufige Fehler:

    • fehlende Zahlungsfristen;
    • fehlende Regelung von Zusatzleistungen;
    • Fehlen genauer Termine;
    • fehlende Klausel zur Arbeitsunterbrechung.

    Oft sagt der Kunde während der Arbeiten: „Machen Sie das noch schnell mit.“ Sie erledigen es, und am Ende will er nicht zahlen, weil es „nicht im Vertrag stand“.

    Tipp: Bestätigen Sie jede Änderung schriftlich (E-Mail oder Nachricht), z. B.:

    „Wie besprochen kostet Fliesenverlegung im Flur zusätzlich 200. Bitte bestätigen Sie, bevor ich beginne.“ Eine solche Nachricht ist ein gültiger Nachweis.

    Auch bei der Entsorgung von Bauschutt kommt es oft zu Missverständnissen. Legen Sie im Vertrag fest, ob Bauschuttentsorgung und Baustellenreinigung im Preis enthalten sind. Andernfalls geht der Auftraggeber in der Regel davon aus, dass Sie das übernehmen.

    Daibau verbindet Sie mit seriösen Kunden!

    Ein guter Vertrag bietet Ihnen Schutz, doch genauso wichtig ist die Wahl Ihrer Auftraggeber. Wenn Sie mit seriösen Kunden zusammenarbeiten, die wissen, was sie wollen, und deren Erwartungen Sie im Voraus kennen, gibt es weniger Raum für Missverständnisse.

    Die Daibau-Plattform bietet Ihnen folgende Vorteile:

    • Sie erhalten klar definierte Anfragen - über die Daibau-Plattform erhalten Sie Anfragen von Kunden, die bereits geprüft wurden und es mit dem Bauen oder Sanieren ernst meinen. Es handelt sich nicht um unentschlossene Kunden, die Ihre Zeit verschwenden, sondern um Bauherren, die einen professionellen Ansatz suchen, zu dem auch ein Vertrag gehört;
    • Sie können den Projektumfang besser einschätzen und sofort herausfinden, ob das Projekt zu Ihnen passt - ein stetiger Kundenstrom ermöglicht es Ihnen, diejenigen abzulehnen, die leichtfertig erscheinen oder sich weigern, einen Vertrag zu unterzeichnen. Wenn Ihr Kalender gefüllt ist, können Sir frei entscheiden, mit wem Sie zusammenarbeiten möchten.
    • Sie erhalten alle benötigten Informationen - Wie viel Treibstoff und Zeit haben Sie mit Kunden verschwendet, die einfach nur mal nachfragen wollten? Dank der genauen Informationen, die Sie in der Anfrage erhalten, gehen Sie nur dann zur Besichtigung, wenn der Auftrag lohnenswert erscheint;
    • Der Kunde vertraut Ihnen bereits - wenn der Kunde die Kundenbewertungen und Rezensionen auf Ihrem Profil sieht, vertraut er Ihnen. Mit solchen Kunden sind Gespräche über den Vertrag und die Anzahlung viel einfacher.

    erfolgreiche-zusammenarbeit.jpg

    Sie können zwischen verschiedenen Daibau-Paketen wählen, die mehr Anfragen sowie Zugang zu seriösen, gut bezahlten Projekten und zahlungskräftigen Kunden bieten, die Wert auf Rechtssicherheit legen. Zudem werden Sie in den Suchergebnissen prominent platziert. Sie erreichen Kunden, die nicht das günstigste Angebot, sondern den zuverlässigsten Auftragnehmer suchen.

    Ein Vertrag ist keine Bürokratie, sondern Ihre wichtigste Absicherung. Er setzt klare Grenzen, definiert Ihren Wert und signalisiert Professionalität. Er verhindert Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen. Doch ebenso entscheidend ist, mit wem Sie zusammenarbeiten.

    Wir sind da, um Sie mit seriösen Kunden zusammenzubringen,

    Ihr Daibau-Team

    Autor: Daibau Magazin

    Wie nützlich fanden Sie den Artikel?


    Warum Daibau nutzen, um einen guten Auftragnehmer zu finden?

    Ich würde anderen Kunden raten eben auch auf diese Plattform zu gehen, weil Ich damit sehr gute Erfahrungen gemacht habe und das eigentlich relativ schnell geht. Auch die Ausführung hat dann super geklappt.
    8 470Kundenbewertungen
    Das Bewertungssystem ist geschlossen, nur ein Benutzer, der eine Anfrage gestellt hat, kann eine Firma bewerten, so dass es keine falschen Bewertungen von Unternehmen gibt.
    7 144 Bauunternehmen
    Ideen für die Gestaltung Ihres Zuhauses

    Magazin mit frischen Ideen und Tipps unserer Autoren für die Gestaltung Ihres Zuhauses.

    Der einfachste Weg zu guten Handwerkern

    Kostenlose Anfrage
    Auftragnehmer mit Kundenbewertungen
    Keine Provision
    Anfrage versenden
    Hilfe

    Wir sind für Sie an jedem Werktag von 8:00 bis 16:00 erreichbar. Wie können wir Ihnen helfen?

    Anfragen: +49 21 136 189 062
    Unternehmen: +49 21 136 189 062
    AGB I Datenschutzerklärung I Information über Cookies I Impressum
    © 2026 Daibau® | Alle Rechte vorbehalten