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Ein Bauwerk zu legalisieren bedeutet eine nachträgliche Bewilligung zu erwirken. Gebäude, die ohne Baugenehmigung errichtet wurden, werden im Volksmund als Schwarzbauten bezeichnet. Dabei ist der klassische Schwarzbau – ein gänzlich ohne Baubewilligung errichteter Bau – eher die Ausnahme. Bei den meisten konsenslosen Bauwerken handelt es sich um bereits bewilligte Gebäude, die aufgrund veränderter, von den Vorgaben im Baubescheid abweichender Bauausführung zu Schwarzbauten wurden. Insbesondere ältere Gebäude wurden oft größer errichtet als im Plan ausgewiesen. Häufig wurden auch Veränderung von Gebäuden (z. B. Dachbodenausbau oder die Errichtung eines An- oder Zubaus) ohne die erforderliche Baubewilligung vorgenommen. Wenn es zu einer Anzeige kommt, wird der Fall behördlich überprüft und anschließend ein Abbruchbescheid ausgestellt. Generell ist es möglich, für ein konsensloses Bauwerk eine nachträgliche Genehmigung zu erwirken, falls keine zwingenden Vorschriften dem entgegenstehen. Allerdings sind die Vorschriften und Verfahren je nach Bundesland unterschiedlich. Senden Sie dazu eine Anfrage an unsere überprüften Experten für Legalisierung von Gebäuden.
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