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Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ist laut Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) für alle Baustellen vorgeschrieben, für die eine Vorankündigung erforderlich ist, sowie für Baustellen, auf denen Arbeiten verrichtet werden, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind. Der Bauherr (oder, falls bestellt, der Projektleiter) hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass der SiGe-Plan vor Eröffnung der Baustelle erstellt wird. Der Planungskoordinator muss sicherstellen, dass der Bauherr bzw. Projektleiter den Plan mit allen darin enthaltenen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen einhält. In der Ausführungsphase wird der SiGe-Plan vom Baustellenkoordinator umgesetzt und, falls erforderlich, nach Absprache mit Vertretern der betroffenen Arbeitgeber dem Baufortschritt entsprechend angepasst. Auf nicht vorankündigungspflichtigen Kleinbaustellen, für die kein Baukoordinator bestellt werden muss, hat der Bauherr (oder Projektleiter) selbst für die Ausarbeitung und Anpassung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (durch geeignete Fachkräfte) zu sorgen. Der SiGe-Plan beinhaltet neben den Kontaktinformationen aller am Bau beteiligten Personen und Unternehmen auch alle sicherheitsrelevanten Informationen in Bezug auf die Beschaffenheit der Baustelle und die Koordinierung verschiedener Unternehmen, die auf derselben Baustelle beteiligt sind (Schutzmaßnahmen für die Baustelle, Auflistung aller für die Baustelle vorgesehenen Arbeiten mit ihrem zeitlichen Ablauf, Maßnahmen zur Minimierung der gegenseitigen Gefährdungen usw.). Die Kosten für einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) können Sie in unserem Baukostenrechner überprüfen. Damit der Bau unfallfrei ablaufen wird, haben wir einige Tipps zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zusammengestellt, Sie können sich aber auch an unsere erfahrenen Sicherheitsfachkräfte wenden und eine Anfrage senden.
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