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    Architekt Kosten

    Die bauliche Planungsleistung ist in folgende Teilleistungen (Planungsabschnitte) gegliedert: LPH 1 Grundlagenanalyse 2,00%, LPH 2 Vorentwurfsplanung 8,00 %, LPH 3 Entwurfsplanung 12,00 %, LPH 4 Einreichplanung 5,00 %, LPH 5 Ausführungsplanung 22,00 %, LPH 6 Ausschreibung 6,00 % (Mitwirkung an der Vergabe 2,00%), LPH 7 Begleitung der Bauausführung 4,00%, LPH 8 Örtliche Bauaufsicht, Dokumentation 37,00%, LPH 9 Objektbetreuung 2,00%. Die Planerleistungen sind in der LM.VM 2014 (Leistungsmodelle.Vergütungsmodelle) definiert, welche als Basis für Vergaben und Verträge dient. Der Preis für die gesamte Planungsleistung hängt vom Schwierigkeitsgrad des Bauvorhabens ab. Wenn Sie ein preisgünstiges Angebot erhalten, raten wir zur Vorsicht, da die Qualität fraglich sein kann. Ein guter Plan kostet zwar mehr, aber dadurch wird auch garantiert, dass Ihr Geld für den Bau in ein maßgeschneidertes Haus investiert wird, das Ihren Wünschen entspricht. Musterpläne sind billiger, aber potenzielle Änderungen treiben den Preis rasch in die Höhe und geben Ihnen gleichzeitig keine Freiheit. Sie müssen große Kompromisse bei dem Haus eingehen, in das Sie viel investieren und in dem Sie den Rest Ihres Lebens verbringen werden. Der Preis für den Renovierungsplan oder die Sanierung eines Dachgeschosses hängt von der Größe des Projekts und den Details der Pläne ab. Der Vorentwurf ist ab 20 €/m2 und bis zu 40 €/m2 erhältlich.

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    Einreichplan Kosten


    Architekturpläne für die Baugenehmigung - Einreichung. die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Klärungen, Erhebungen, Verhandlungen mit den Behörden, Zeichnungen, Pläne und Schriftstücke.

    2000.00 €/Stk.

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    Architektenhonorar - Preis & Kosten

    Preis für Architekturpläne, von Vorentwurf bis zur Ausführungsplanung. Das Gesamthonorar wird aus Teilhonoraren zusammengestellt.
    Je nach Schwierichkeitsgrad, beträgt ein Architektenhonorar zwischen 6 und 10 % der gesamten Herstellungskosten eines Hausbaus.


    Stk.

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    Ausführungsplan - Preis & Kosten

    Ausführungsplanung und Detailzeichnungen.
    Ausführungs- und Detailzeichnung für die baureife Durcharbeitung auf Grund des genehmigten Entwurfes.


    Stk.

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    Bauphysik - Preis & Kosten

    Bauphysik zur Einreichung - Einfamilienhaus.
    Analyse des Wärme- und Schallschutzes, der Feuchtigkeits und Luftdurchfässigkeit von Gebäuden und Bauwerken. Die Bauphysik klärt wichtige bautechnische Details die in der Planung berücksichtigt werden müssen.


    Stk.

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    Brandschutznachweis Kosten

    Brandschutznachweis ab 400 m² bzw. für Mehrwohnhäuser.
    Für Einfamilienhäuser nicht erforderlich – OIB-Richtlinie 2 für Brandschutz wird in Einreichplänen von Architekten berücksichtigt.


    Stk.

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    Entwurf Einfamilienhaus - Preis & Kosten

    Entwurf für ein Einfamilienhaus.
    Darstellung des Gesamtentwurfes, Lösung der Bauaufgaben auf Grund des genehmigten Vorentwurfs, Grundlage für weitere Teilleistungen.


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    Innenraumplanung - Preis & Kosten

    Preis für Beratung, Grundrisskonzept, Ansichten, Licht-, Farb- und Materialkonzept.
    Im Rahmen einer Innenraumplanung können auch 3D-Visualisierungen erstellt werden.


    m2

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    Vorentwurf Kosten

    Vorentwurf für ein Haus. Grundsätzlicher Lösungsvorschlag nach der vom Auftraggeber bekanntgegebener Raum-, Bedarfs- und Funktionsvorstellung.
    Beim Vorentwurf müssen behördliche Vorgaben beachtet werden. Der Vorentwurf dient als Grundlage für weitere Planungsschritte.


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    Baugenehmigung, Einreichplan


    Um eine behördliche Baugenehmigung zu erwirken, benötigen Sie einen Einreichplan. Das Erstellen eine...

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    Ausführungsplanung


    Die Kosten für die Ausführungsplanung (Polierplanung) unterscheiden sich je nach Größe des Gebäudes,...

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    Mit welchen Kosten müssen Sie beim Stellen eines Antrags auf nachträgliche Erteilung einer Baubewill...

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    Stadtplanung


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    ARCHITEKT, ARCHITEKTUR – ALLES, WAS SIE WISSEN MÜSSEN

    1. Wozu einen Architekten heranziehen?

    Ein Architekt hört auf die Wünsche des Bauherren
    Ein Architekt berücksichtigt die Wünsche des Bauherren und hilft mit seinem Fachwissen und seiner Erfahrung bei der Umsetzung

    Durch die Entscheidung für die Zusammenarbeit mit einem Architekten wird die Anfangsinvestition zwar spürbar erhöht, jedoch bleiben Ihnen auf diese Weise viele spätere Sorgen und vor allem Kosten erspart. Wenn kein Architekt engagiert wird, ist der Weg zum Ziel (Renovierung oder Neubau eines Hauses, einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes u. A.) viel schwerer und das Endergebnis unterscheidet sich meistens vom Anfangswunsch, da Laien eben nicht über entsprechendes Fachwissen im Bereich Architektur verfügen. Die Aufgabe eines Architekten ist es, Sie richtig durch das Projekt zu führen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen, Ihnen frische Ideen zu reichen, und Sie auf mögliche Hindernisse und räumliche Begrenzungen aufmerksam zu machen. Architekten sind Fachleute, die die täglich mit Projekten im Wohnumfeld zu tun haben und deshalb über viel Erfahrung und Wissen verfügen. Aus diesem Grunde kennen sie die richtige Herangehensweise in verschiedenen Situationen.

    Architekten sorgen mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung dafür, dass Ideen zuerst auf Papier und später aus den Papierplänen in die Endausführung übertragen werden. Bereits zu Beginn sehen Architekten möglichst viele Kleinigkeiten voraus und koordinieren diese später mit Blick auf das gewünschte Aussehen des Projekts.

    Architekten trachten nach funktionalen, modernen und ästhetischen Lösungen. Auf der Grundlage der Kundenwünsche und räumlichen Anforderungen sorgt ein Architekt für vieles: Einordnung des Objekts in den Raum, rationale Anordnung der Innenräume, die Wahl der geeignetsten Materialien, finale Bearbeitung, Gestaltung der Ausstattungselemente, Anpassung der Farben und anderer Kleinigkeiten, die benötigt werden, damit das Objekt als durchdacht entworfenes und geschlossenes Ganzes funktionieren kann.

    2. Architekt – Projektträger und Koordinator aller Beteiligten

    Ein Architekt wird nicht nur als Fachkraft benötigt, die Ihnen bei der Regelung der Projektunterlagen hilft. Vielmehr ist er auch jemand, der Sie in die richtige Richtung führt und die Arbeit in der richtigen Reihenfolge organisiert.

    Die Rolle eines Architekten liegt im Planen des Innen- und des Außenraums und in der fachgerechten Herangehensweise an das Projekt, wobei er von der gegebenen Situation und von den Bedürfnissen des Bauherren ausgeht.

    Bei Projekten folgen Architekten der Grundidee, sind sich aber im Klaren darüber, dass eine gute Idee allein nicht ausreicht – was zählt, ist die fachgerechte Projektausführung auf allen Ebenen. Ein Architekt hat ein offenes Ohr für die Wünsche des Bauherren und hilft mit seinem Fachwissen und seiner gesammelten Erfahrung diese zu realisieren.

    Die Annahme, Architekten würden lediglich zur Einreichung der Idee und zur feinen Zeichnung der Pläne benötigt, ist falsch. Sehr viele Menschen glauben, Architekten würden den Großteil Ihrer Zeit mit Nachdenken und Planen bzw. Projektieren verbringen. Die Wahrheit aber ist, dass sie dreimal mehr Zeit darauf verwenden, Treffen mit dem Bauherren und Verhandlungen mit Verwaltungseinheiten, Ingenieuren, Anbietern, Ausführenden usw. abzuhalten. Durch die Arbeitsorganisation und die Beschäftigung mit Verfahren ersparen sie dem Bauherren viele unnötige Sorgen und viel kostbare Zeit. Das ist beim heutigen schnellen Tempo natürlich sehr willkommen.

    Als Projektträger führt ein Architekt sorgfältig die Arbeit und organisiert diese vom ersten Entwurf bis zur finalen Ausführung. Er prognostiziert Kosten und Fristen, und formt als Architekt Entwürfe, die später als Grundlage für die feine Zeichnung und die Ausführung des Plans dienen. Bei der Planung kooperiert er mit den übrigen Fachleuten und Mitplanern, bei der Ausführung hingegen mit Subunternehmern.

    3. Welchen Architekten bzw. welches Architekturbüro auswählen?

    3.1 Wo lassen sich Architekten finden?

    Wir empfehlen sich für die Suche nach einem geeigneten Architekten genügend Zeit zu nehmen. Erkundigen Sie sich nach Erfahrungen von Freunden und Bekannten, die bereits ihre Wohnungen oder Häuser renoviert bzw. gebaut und dabei mit Architekten zusammengearbeitet haben. Architekten können aber auch im Internet gefunden werden. Eine sehr bequeme Option ist das Senden einer Anfrage über das Portal DaiBau. In diesem Fall werden es nämlich überprüfte Architekten selbst sein, die mit Ihnen in Kontakt treten. Auf dem Portal können Sie sich deren Profile ansehen, wo Sie auch Bewertungen und Meinungen von Kunden finden, die bereits mit diesen Architekten zusammengearbeitet haben. Falls der Architekt für einen Bau benötigt wird, sollten Sie überprüfen, ob er über eine Befugnis der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten verfügt. Vor allem aber sollten Sie die bisherige Arbeit des Architekten überprüfen und sich einen Eindruck davon verschaffen, ob Ihnen seine Ausdrucksform zusagt. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass der Architekt Ihrer Wahl von Ihrem Standort nicht zu weit entfernt ist. So wird er leichter und schneller während des Arbeitsverlaufs auf Ihren Wunsch eine Standortbesichtigung durchführen.

    3.2 Wie können Sie den für Sie richtigen Architekten auswählen?

    Nachdem Sie eine engere Auswahl von drei oder mehr infrage kommenden Architekten getroffen haben, organisieren Sie ein Treffen mit ihnen. Für den Erfolg des Projekts und Ihre Zufriedenheit mit dem Endergebnis ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten, nämlich sehr wichtig. Falls sich der Architekt ausreichend Zeit für Sie nimmt, Ihnen seine Arbeit ausführlich vorstellt und Sie gut und umfassend berät (also einen guten Eindruck macht), ist das ein guter Ausgangspunkt für eine produktive Zusammenarbeit und die Wahrscheinlichkeit, ein gutes Ergebnis zu erzielen, ist hoch. Bevor Sie einen Architekten aufsuchen, sollten Sie von der Verwaltungseinheit die Standortinformation für Ihr Objekt einholen, welche die Möglichkeiten und Einschränkungen der Bauausführung genau festlegt. Damit ermöglichen Sie dem Architekten ein genaueres Angebot vorzubereiten und die Einschränkungen mit Ihnen zu besprechen. Erklären Sie dem Architekten auch Ihre Wünsche, Ihre Lebensart, was für Räume Sie benötigen usw. Natürlich spielt bei der Wahl eines Architekten auch der Preis eine Rolle, dieser sollte jedoch bei Ihrer Entscheidung nicht ausschlaggebend sein. Nachdem Sie sich für einen Architekten entschieden haben, ist es wichtig, vertraglich genau festzulegen, was er für Sie anfertigen wird (Art der Baudokumentation), zu welchem Preis und in welchem Zeitraum.

    Architekten finden Sie hier: https://www.ziviltechniker.at/Default.aspx

    4. Verfahren

    4.1 Vorentwurf (Projektentwicklung)

    Verständnis für Ihre Wünsche

    Die ersten Treffen mit dem Architekten in seinem Büro oder am Baustandort werden sich um das Sammeln von Informationen zu Ihren Wünschen, Bedürfnissen und Ihrer Vision drehen. Der Architekt wird sich für Ihre Alltagsgewohnheiten, Ihren Lebensstil und Ihre Werte interessieren. Falls es sich um einen Geschäftsraum oder ein Geschäftsobjekt handelt, wird er an der Geschäftskultur des Unternehmens interessiert sein. Anfangs wird es also darum gehen, detaillierte Informationen zu sammeln mit dem Ziel, ein gutes Verständnis Ihrer Ziele und Wünsche zu erreichen.

    Raumverständnis

    Vor Projektierungs- bzw. Planungsbeginn muss der Architekt auch möglichst viele Informationen zu Ihrem Standort, Ihrem Grundstück, dem bereits bestehenden Objekt usw. sammeln. Das beinhaltet den Erwerb von vermessungsamtlichen und anderen Unterlagen sowie der Standortinformation, aber auch die fotografische Dokumentierung des Standortes und der Umgebung usw. Daraufhin fertigt der Architekt eine feine Zeichnung des Raumes an, die als Grundlage für weitere Planungen dient. Darüber hinaus überprüft der Architekt gesetzliche Grundlagen sowie lokale und baubehördliche Vorschriften, die beim Planen berücksichtigt werden müssen.

    Vorentwurf

    Auf das Sammeln von Informationen folgt die Vorbereitung eines Vorentwurfs und dann eines Entwurfs. Es werden eine oder mehrere Varianten (z. B. in Form von Ideenskizzen) für Ihr Objekt entworfen und diskutiert. Dabei muss der Planer sorgfältig darauf achten, dass der (Vor)Entwurf unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche und Bedürfnisse auch brauchbar, sicher und vorschriftskonform ist. In dieser Phase werden auch Genehmigungen und Risiken abgeklärt. Ein Vorentwurf ist eine Art Vision Ihres Objekts.

    4.2 Entwurfsplanung

    Ein Entwurfsplan bildet die erste Stufe jeder Hausplanung. Erstellt wird er nach den ersten Gesprächen, bei denen sich der Architekt mit Ihren Wünschen und Vorstellungen vertraut gemacht hat. Als Grundlage dient der vom Bauherren genehmigte Vorentwurf, der nun vom Architekten bzw. Planer ausgearbeitet und zu einem realisierbaren Entwurf weiterentwickelt wird. Der so entstandene Entwurf kann ohne grundsätzliche Veränderungen als Grundlage für alle weiteren Planungsschritte dienen. Die Anfertigung des Entwurfsplans erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bauherren bzw. Kunden und anderen Beteiligten, beispielsweise den Behörden und Anrainern. Oft wird der Entwurfsplan in Form eines 3D Plans angefertigt, damit sich der Kunde sein Haus bzw. Objekt besser vorstellen kann. Ein Entwurfsplan ermöglicht auch eine erste Kostenschätzung und auch Änderungen können in dieser Phase immer noch vorgenommen werden.

    4.3 Einreichplan

    Auf der Grundlage des Entwurfsplans wird nun ein Einreichplan erstellt, welcher bei den örtlichen Behörden benötigt wird. Diese Planungsstufe bildet die Genehmigungsplanung, welche zum Erteilen einer Baugenehmigung (Baubewilligung) für die bauliche Umsetzung führen soll. Baugenehmigungen müssen bei den Gemeinden beantragt werden, in Wien hingegen bei der MA37. In der Einreichphase werden alle für die Baubewilligung notwendigen Erhebungen und Abklärungen (lokale Bauvorschriften und andere erforderliche Schritte) durchgeführt. Ein Einreichplan beinhaltet folgende Unterlagen: einen Bauansuchen, die Baupläne für das Bauverfahren in dreifacher Ausführung, eine aktuelle Grundbuchabschrift, eine Grundbuchzustimmung, einen Energieausweis (Nachweis über Wärme und Schallschutz), einen Kanalanschlussbescheid, statische Vorbemessungen, einen Nachweis über eine Stellplatzverpflichtung, eine Berechnung der Anliegerleistung, ein Gestaltungskonzept für Gärten und Außenanlagen, einen Kanalanschlussbescheid sowie eine statische Vorbemessung. Darüber hinaus muss ein Einreichplan den Nachweis des Grundeigentums und Nutzungsrechtes und sämtliche Lagepläne, Grundrisse, Schnitte und Ansichten enthalten. Auch die Baubeschreibung darf nicht außer Acht werden. Diese wird ebenfalls in dreifacher Ausführung erstellt und umfasst die Grundgröße, die Nutzfläche, die Bauausführung und den Verwendungszweck. Es muss betont werden, dass unterschiedliche Bauprojekte unterschiedliche Genehmigungen erfordern (z. B. in Bezug auf Natur- oder Denkmalschutz, oder Betriebsgenehmigungen im gewerblichen Bereich). All diese Unterlagen werden bei der Gemeinde bzw. der MA37 eingereicht. Die Dauer der Genehmigung unterscheidet sich je nach Gemeinde, aber überall werden die Grundstücksnachbarn über das Bauvorhaben informiert. Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage und nach ihrem Ablaufen (natürlich, falls es zu keinem Einspruch kommt) wird die Baugenehmigung ausgestellt. Es ist es wichtig festzuhalten, dass das Bauwesen der Landesgesetzgebung unterliegt, weshalb in Österreich neun unterschiedliche Bauordnungen existieren.

    4.4 Ausführungsplan

    Nachdem die Baubewilligung erteilt worden ist, muss der Einreichplan zu einer baureifen Zeichnung aufgearbeitet werden damit es zur Umsetzung des Hauses bzw. des Objekts kommen kann. So entsteht der Ausführungsplan (auch Polierplan genannt). In den Ausführungsplan werden jene Erfordernisse eingearbeitet, welche sich aus behördlichen Auflagen im Zuge der Bewilligung ergeben haben. Außerdem werden Detailfragen mit den beteiligten Fachleuten für Haustechnik, Statik usw. abgeklärt. Daher enthält der Ausführungsplan Bemaßungen, Angaben zu Durchbrüchen in Wänden und Decken, Tür- und Fenstergrößen sowie Materialangaben und Oberflächenqualitäten. Außerdem werden für komplexe Bauteile Detailpläne in größerem Maßstab erstellt (Stiegenplan, Fensterdetails, Dachanschlüsse, Fassadenschnitt usw.). Hierbei kann sich noch die Möglichkeit zur Optimierung einiger Bereiche ergeben. Der Zweck des Ausführungsplans liegt darin, den Handwerkern einen sicheren Ablauf (die beauftragten Unternehmen erstellen auf seiner Grundlage ihre Werkpläne) und dem Polier bzw. Baustellenleiter einen Überblick über die Baustelle zu ermöglichen. So werden Fehler vermieden bzw. eine optimale Projektabwicklung gewährleistet.

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